Gasabrechnung nach G685

Als an der Gasabrechnung beteiligter Marktpartner erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen gemäß der G685 Gasabrechnung des DVGW.

Die Erfüllung der Vorgaben und Regeln zur Ermittlung der Energiemengen in Ihrer Rolle als Lieferant (für die Energielieferung) oder Netzbetreiber (für die Netznutzung und Mehr-/Mindermengenabrechnung) führt zu einer identischen Energiemengenermittlung für einen Zählpunkt in einer bestimmten Zeitspanne.

Zu Grunde gelegt werden alle tatsächlich am Zähler festgestellten Zählerstände mit dem tatsächlichen Ablesedatum.

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Olaf Dupick
Leitung Geschäftsfeld ERP-Applikationen
Tel: +49 (5241) 9463-31
Fax +49 (5241) 9463-55
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