Mit dem Festlegungsverfahren zur „Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich“ (BK6-20-160) der Bundesnetzagentur sind für Sie die geforderten Anpassungen in Ihren Systemen fristgerecht umgesetzt.
Auch die Vorgaben der Bundesnetzagentur zur MaKo 2020 mit insbesondere der Ablösung der kettenförmigen Marktkommunikation‘, (MSB -> VNB -> Lieferant -> Kunde) durch die ‚eingeschränkt Sternförmige Marktkommunikation‘ sind in den Systemen gesetzeskonform abgebildet.
 
                
        
    
 
                
        
    
 
                
        
    
Olaf Dupick
 Leitung Geschäftsfeld ERP-Applikationen
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