MaKo 2020/2022

Mit dem Festlegungsverfahren zur „Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich“ (BK6-20-160) der Bundesnetzagentur sind für Sie die geforderten Anpassungen in Ihren Systemen fristgerecht umgesetzt.

Auch die Vorgaben der Bundesnetzagentur zur MaKo 2020 mit insbesondere der Ablösung der kettenförmigen Marktkommunikation‘, (MSB -> VNB -> Lieferant -> Kunde) durch die ‚eingeschränkt Sternförmige Marktkommunikation‘ sind in den Systemen gesetzeskonform abgebildet.

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Olaf Dupick
Leitung Geschäftsfeld ERP-Applikationen
Tel: +49 (5241) 9463-31
Fax +49 (5241) 9463-55
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