Mit der Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Frist zur Umsetzung der Anforderungen bis 25.05.2018 haben Anpassungsbedarfe in Ihrem ERP- und Abrechnungs-System zur Folge.
Gemäß Artikel 15 (1) DSGVO „Auskunftsrecht der betroffenen Person“ hat „die betroffene Person das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen…“.
In diesem Zusammenhang können Sie personenbezogene Daten einfach ermitteln und zum Zwecke der Beauskunftung auszugeben. Die Möglichkeit einer Sperrfunktion bei Einschränkung der Verarbeitung ist Ihnen ebenfalls unkompliziert möglich.
Olaf Dupick
Leitung Geschäftsfeld ERP-Applikationen
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