Grunddienstbarkeit

Beschleunigen Sie den Umgang mit der Grunddienstbarkeit (§§ 1018 ff. BGB, Liegenschaft, Leitungsrecht) durch eine digitale Darstellung in Ihrem GIS-Kartenwerks.

Ihre digitalisierten Papierakten (Verträge, Urkunden, Karten, Grundbuchauszüge, Vollmachten etc.) werden zu einer „Akte“ zusammengefasst und als Verbundobjekt mit der Planauskunft sowie dem Geo-Informations-System verknüpft.

Jedes Verbundobjekt hat eine eindeutige Bezeichnung Vorgangsnummer und Lagebezeichnung ‘Straße‘ (z.B. Gd_00002_Jakobsweg). Damit schaffen Sie ein einheitliches aber simples Ablage- und Ordnungssystem und verbessern Ihre Datensicherheit aufgrund der digitalen Ablage erheblich.

Dem Workforce Management und den Mitarbeiter: innen des Netzbetriebs stehen für das Tagesgeschäft und bei akuten Klärfällen die Informationen und Nachweise übersichtlich und schnell zur Verfügung. Der Datenschutz wird mittels Autorisierung der Akte definierter Anwender(kreise) sichergestellt.

Erhalten Sie Einsicht über:

  • Vertragsrechtliche Informationen
  • Grundbuch- und Katasterinformationen (alphanumerische und grafische Verwaltung, Flurstücke unabhängig vom Katasterbestand dokumentierbar)
  • Kaufvertragsdaten
  • Vertragspartner und Notare
  • Schutzzonen und Schutzstreifen.

Sie wollen mehr wissen?

Christian Bartels
Leitung Geschäftsfeld Georeferenzierte und Mobile GIS Services
Tel: +49 (5241) 9463-13
Fax +49 (5241) 9463-55
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